Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts.

Zum Beispiel bei:

-Ehescheidung

-Unterhaltsansprüchen von Kindern, Ehegatten, Eltern

-Elterlichem Sorgerecht, Umgangsrecht

-Vermögensauseinandersetzung

-Versorgungsausgleich

-Zugewinnausgleich

-Entwurf von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen

-Gewaltschutzangelegenheiten

-Betreuung

-Recht der Lebenspartnerschaft

-Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft