Ich berate und vertrete Sie, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts.
Zum Beispiel bei:
-Ehescheidung
-Unterhaltsansprüchen von Kindern, Ehegatten, Eltern
-Elterlichem Sorgerecht, Umgangsrecht
-Vermögensauseinandersetzung
-Versorgungsausgleich
-Zugewinnausgleich
-Entwurf von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
-Gewaltschutzangelegenheiten
-Betreuung
-Recht der Lebenspartnerschaft
-Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft